Untersuchung LSB


  • Die aktuelle Übersicht der zertifizierten Untersuchungsstellen ist auf der Homepage des LSB zu finden.

zertifikatsübergabe2024

Entsprechend den Anforderungen des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) wurden im Februar 2024 22 sportmedizinischen Untersuchungsstellen im Freistaat durch den Landessportbund Sachsen neu- zertifiziert.

 

Um die Entwicklung sportlicher Höchstleistungen im langfristigen Leistungsaufbau gewährleisten zu können, ist die Gesundheit der Athleten eine unabdingbare Voraussetzung. Besondere Aufmerksamkeit bei der sportmedizinischen Betreuung in Sachsen wird hier den heranwachsenden Kindern und Jugendlichen gewidmet, die noch nicht den Bundeskaderkreisen der jeweiligen Spitzenfachverbände angehören und somit noch nicht in das sportmedizinische Untersuchungs- und Betreuungssystem des DOSB einbezogen werden. Dabei liegt der Schwerpunkt der sportmedizinischen Untersuchungen zum einen auf der präventiv ausgerichteten Diagnostik zur Wahrung der Gesundheit der Aktiven und der Prävention von sportartspezifischen Überlastungserscheinungen, zum anderen liegt er auf der Beratung, Betreuung und ggf. Behandlung im Rahmen von Regeneration und Rehabilitation.

 

Das Hauptanliegen der sportmedizinischen Betreuung in Sachsen besteht darin, zu gewährleisten, dass nur Kinder und Jugendliche ein regelmäßiges leistungsorientiertes Training aufnehmen bzw. fortführen, bei denen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die Ausübung ihres Sports zu erwarten sind.

 

Die sportmedizinische Betreuung von Nachwuchssportlern in Sachsen wird im Rahmen des Projektes Talententwicklung (TEW) des Landessportbundes Sachsen (LSB) gefördert und gliedert sich in zwei Bereiche:

 

  1. Einschulungsuntersuchung / sportmedizinische Tauglichkeitsuntersuchung (SE): Für alle Sportler, die eine sportartspezifische Empfehlung ihres Landesfachverbandes (LFV) erhalten und sich für die Aufnahme an eine Sportbetonte Schule in Sachsen bewerben, ist eine sportärztliche Tauglichkeitsuntersuchung verpflichtend. Die Förderung dieser nach standardisierten Untersuchungsinhalten durchgeführten Einschulungsuntersuchungen (SE) übernimmt der LSB aus Fördermitteln des Sächsischen Staatsministerium des Inneren.

  2. Sportmedizinische Untersuchungen für Landeskader (D-, DC-/NK2- Kader) mit Grunduntersuchung (GU) und Leistungs-/Funktionsdiagnostik (FD): Mit Eintritt in den Landeskader (ab D-Kader) besteht in Verantwortung der LFV einmal jährlich die Möglichkeit der sportmedizinischen Grunduntersuchungen/Funktionsdiagnostik nach einheitlichen Untersuchungsstandards.